Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Mehr als 20 Jahre Praxis und langjährige Spezialisierung im Straßenverkehrsrecht, insbesondere im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht inklusive Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung und der Unfallschadenregulierung.

Kontaktieren Sie mich gern, bevor Sie sich selbst an Ermittlungsbehörden oder Versicherer wenden.
Kurzfristige Besprechungstermine sind garantiert!

  • Kurzfristige Termine garantiert
  • Langjährige Spezialisierung
  • Hohe Fachkompetenz
  • Ehrliche Beratung

Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr

Direkter Kontakt zum Anwalt:

info@verkehrsrecht-rostock.com

Ihr Spezialist für Verkehrsstrafrecht in Rostock

Rechtsanwalt  behrendt wellen rostock

Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr – die Liste an Delikten im Verkehrsstrafrecht ist lang.
Eine sachgerechte Verteidigung ist ohne die Hilfe eines versierten Verkehrsanwalts kaum möglich. Wenn der strafrechtliche Vorwurf etwa im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Lassen Sie sich durch einen versierten Spezialisten für Verkehrsrecht beraten und vertreten.

Ich helfe Ihnen im Verkehrsstrafrecht im Falle von:

  • Alkohol / Trunkenheit
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahrlössige Körperverletzung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Straßenverkehrsgefährdung

Ihr Spezialist für Verkehrsstrafrecht – kontaktieren Sie mich jetzt:
Tel.: 0381 - 377 932 0

Wozu benötige ich die Hilfe eines Verkehrsanwalts?

Verkehrsstraftaten können nicht nur teuer werden, sondern auch die Fahrerlaubnis kosten oder gar die Freiheit.
Holen Sie bei dem Vorwurf einer Straftat frühzeitig Hilfe ein, und zwar nach Möglichkeit bevor Sie selbst
Angaben gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht machen!

Weitere Straftaten mit verkehrsrechtlichem Bezug:

  • Vortäuschen einer Straftat (z. B. ein nüchterner Beifahrer bezichtigt sich selbst fälschlicherweise als Fahrzeugführer, um den Verdacht vom betrunkenen Begleiter abzuwenden)
  • Falsche uneidliche Aussage oder gar Meineid im Strafverfahren; die falsche Verdächtigung (z. B. im Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes wird jemand als Fahrzeugführer benannt, der zum Vorfallszeitpunkt nicht gefahren ist)
  • Beleidigung (z. B. ein Fahrzeugführer oder ein Insasse oder auch ein Fußgänger zeigt einem anderen Verkehrsteilnehmer den berüchtigten Stinkefinger oder einen Vogel)
  • Urkundendelikte (z. B. Verfälschung von Führerscheinen oder Präparierung von Kfz-Kennzeichen)
  • Taten gegen die körperliche Unversehrtheit (z. B. vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung (z. B. zu dichtes Auffahren, verkehrswidriges Ausbremsen)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

Die Rechtsprechung zu den einzelnen Vorschriften ist äußerst umfangreich und von einem juristischen Laien nicht zu überschauen. Nur eine Verteidigung mit anwaltlicher Hilfe bietet hinreichende Gewähr, dass die Rechte der beschuldigten Person weitestgehende Berücksichtigung finden. Nehmen Sie frühzeitig fachanwaltliche Hilfe in Anspruch, und zwar bevor Sie Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Ich bin für Sie da!

Kontakt

Rechtsanwalt Thomas Behrendt
Patriotischer Weg 117
18057 Rostock

Tel.: 0381 - 377 932 0
E-Mail: info@verkehrsrecht-rostock.com
Fax: 03813779322

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