Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Mehr als 20 Jahre Praxis und langjährige Spezialisierung im Straßenverkehrsrecht, insbesondere im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht inklusive Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung und der Unfallschadenregulierung.

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Drohendes Fahrverbot – was tun?

Rechtsanwalt  behrendt wellen rostock

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten? Achten Sie bitte unbedingt auf die jeweiligen Fristen, Insbesondere die 2-wöchige Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid. Lassen Sie diese verstreichen, wird der Bescheid wirksam und unanfechtbar, selbst wenn der Tatvorwurf nicht zutrifft. Häufig haben Bußgeldbescheide erhebliche Konsequenzen: Nicht nur können Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie ein Aufbauseminar oder der Fahrerlaubnisentzug folgen – auch ein Fahrverbot für die Dauer von bis zu drei Monaten kann angeordnet werden. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig fachkundige Hilfe zu suchen und ein mögliches Fahrverbot zu umgehen.

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Verstöße während der Probezeit: ein Fallbeispiel

Besonders unangenehme Konsequenzen ergeben sich unter Umständen für Betroffene, die noch eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzen. Wie auch in diesen Fällen geholfen werden kann, soll folgender Fall aus der hiesigen Praxis verdeutlichen:

Der 19-jährigen Betroffenen wurde (soweit übrigens zu Recht) vorgeworfen, ein Tankstellengelände mit ihrem Pkw verlassen zu haben und beim Auffahren auf die Hauptstraße mit einem vorfahrtsberechtigten Pkw im fließenden Verkehr kollidiert zu sein. Die Konsequenz nach Auffassung der Bußgeldstelle und zunächst auch des zuständigen Richters: Vorfahrtsverstoß mit Sachbeschädigung (60 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Wegen der Tat innerhalb der Probezeit hätte die Verwaltungsbehörde nach Eintragung der Punkte in Flensburg von Gesetzes wegen zusätzlich ein kostenträchtiges Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre angeordnet.

Eine sehr bittere Pille für die in der Berufsausbildung befindliche Fahranfängerin. Aber: Entgegen dem ersten Anschein ist die Tat rechtlich nicht als Vorfahrtsverstoß, sondern als Verstoß beim sog. Einfahren in den fließenden Verkehr aus einem Grundstück zu werten. Die Betroffene wurde nach einem entsprechenden Einwand der Verteidigung nur zu einem Verwarngeld von 35,00 Euro verurteilt. Keine Punkte, kein Fahrverbot, kein Aufbauseminar, keine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid überprüfen, möglichst bevor Sie Angaben zur Sache gegenüber Polizei oder Bußgeldbehörde machen.

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