Title: Führerschein
Author: RegioHelden
Published: 18. Mai 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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### Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Mehr als 20 Jahre Praxis und langjährige Spezialisierung im Straßenverkehrsrecht,
insbesondere im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht inklusive Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung
und der Unfallschadenregulierung.

Kontaktieren Sie mich gern, bevor Sie sich selbst an Ermittlungsbehörden oder Versicherer
wenden.
Kurzfristige Besprechungstermine sind garantiert!

 * **Kurzfristige Termine garantiert**
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Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr
Direkter Kontakt zum Anwalt:

[ 0381 - 377 932 0](https://www.verkehrsrecht-rostock.de/fuehrerschein/+493813779320?output_format=md)

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# Drohendes Fahrverbot – was tun?

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Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten? Achten Sie bitte
unbedingt auf die jeweiligen Fristen, Insbesondere die 2-wöchige Einspruchsfrist
gegen den Bußgeldbescheid. Lassen Sie diese verstreichen, wird der Bescheid wirksam
und unanfechtbar, selbst wenn der Tatvorwurf nicht zutrifft. Häufig haben Bußgeldbescheide
erhebliche **Konsequenzen**: Nicht nur können** Punkte im Verkehrszentralregister**
in Flensburg sowie ein **Aufbauseminar **oder der **Fahrerlaubnisentzug **folgen–
auch ein **Fahrverbot **für die Dauer von bis zu drei Monaten kann angeordnet werden.
Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig fachkundige Hilfe zu suchen und ein mögliches
Fahrverbot zu umgehen.

Ihr versierter Verteidiger im Bußgeldverfahren – kontaktieren Sie mich möglichst
frühzeitig! 
Tel.: [0381 - 377 932 0](https://www.verkehrsrecht-rostock.de/fuehrerschein/+493813779320?output_format=md)

## Verstöße während der Probezeit: ein Fallbeispiel

Besonders unangenehme Konsequenzen ergeben sich unter Umständen für Betroffene, 
die noch eine **Fahrerlaubnis auf Probe** besitzen. Wie auch** in diesen Fällen 
geholfen **werden kann, soll folgender Fall aus der hiesigen Praxis verdeutlichen:

Der 19-jährigen Betroffenen wurde (soweit übrigens zu Recht) vorgeworfen, ein Tankstellengelände
mit ihrem Pkw verlassen zu haben und beim Auffahren auf die Hauptstraße mit einem
vorfahrtsberechtigten Pkw im fließenden Verkehr kollidiert zu sein. Die Konsequenz
nach Auffassung der Bußgeldstelle und zunächst auch des zuständigen Richters: Vorfahrtsverstoß
mit Sachbeschädigung (60 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Wegen der Tat innerhalb der Probezeit hätte die Verwaltungsbehörde nach Eintragung
der Punkte in Flensburg von Gesetzes wegen zusätzlich ein kostenträchtiges Aufbauseminar
und die **Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre **angeordnet.

Eine sehr bittere Pille für die in der Berufsausbildung befindliche Fahranfängerin.
Aber: Entgegen dem ersten Anschein ist die Tat rechtlich nicht als Vorfahrtsverstoß,
sondern als Verstoß beim sog. **Einfahren in den fließenden Verkehr aus einem Grundstück**
zu werten. Die Betroffene wurde nach einem entsprechenden Einwand der Verteidigung
nur zu einem **Verwarngeld von 35,00 Euro **verurteilt. Keine Punkte, kein Fahrverbot,
kein Aufbauseminar, keine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid überprüfen, möglichst** bevor Sie Angaben **zur
Sache gegenüber Polizei oder Bußgeldbehörde **machen**.

## Kontakt

**Rechtsanwalt Thomas Behrendt**
Patriotischer Weg 11718057 Rostock

**Tel.: [0381 - 377 932 0](https://www.verkehrsrecht-rostock.de/fuehrerschein/+493813779320?output_format=md)**

E-Mail: [info@verkehrsrecht-rostock.com](https://www.verkehrsrecht-rostock.de/fuehrerschein/info@verkehrsrecht-rostock.com?output_format=md)
Fax: 03813779322

**Bürozeiten: Mo. – Fr: 9 – 17 Uhr + nach Vereinbarung

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