Title: Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock
Author: RegioHelden
Published: 18. Mai 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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### Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Mehr als 20 Jahre Praxis und langjährige Spezialisierung im Straßenverkehrsrecht,
insbesondere im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht inklusive Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung
und der Unfallschadenregulierung.

Kontaktieren Sie mich gern, bevor Sie sich selbst an Ermittlungsbehörden oder Versicherer
wenden.
Kurzfristige Besprechungstermine sind garantiert!

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Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr
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## Die Spezialkanzlei für das Verkehrsrecht in Rostock unterstützt Sie:

 * [⌊Attorney talking on mobile device⌉⌊Attorney talking on mobile device⌉[
 * Verkehrs­strafrecht
 * [⌊Polizei   Ausweiskontrolle⌉⌊Polizei   Ausweiskontrolle⌉[
 * Führerschein
 * [⌊Male hands holding steering wheel of a car⌉⌊Male hands holding steering wheel
   of a car⌉[
 * Fahrerlaubnis / MPU
 * [⌊A close up of a red emergency triangle on the road in front of a car after 
   an accident.⌉⌊A close up of a red emergency triangle on the road in front of 
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 * Unfall­schadens­regulierung

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## Wer darf sich Fachanwalt nennen?

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein **von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehener
Titel**. Voraussetzung ist der Nachweis **besonderer Kenntnisse und Erfahrungen **
auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Alle Bestimmungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels
sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu – Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht Thomas
Behrendt in Rostock.

## Aktuelle Urteile

**OLG Rostock: Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt verboten **

In einer Entscheidung vom 22.02.2017 hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden,
dass  das betriebsbereite Mitsichführen eines Smartphones mit installierter und 
aufgerufener Blitzer-App  („blitzer.de“) ordnungswidrig ist. Im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme
hatte ein  Polizeibeamter das auf dem Armaturenbrett befestigte Smartphone des Betroffenen
und  insbesondere „programmtypische Symbole“ auf dem Bildschirm des Mobiltelefons
bemerkt. Der  Betroffene wurde zu einem Bußgeld von 75 € verurteilt (OLG Rostock,
Beschluss vom 22.02.2017, Az.  21 Ss OWi 38/17 (Z)).  

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen:  [https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/KORE235782017](https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/KORE235782017)

**Bundesgerichtshof: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen **

Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17) darüber
zu  entscheiden, ob die Videoaufnahme eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Beweiswürdigung
zu  berücksichtigen sei, die dieser mithilfe einer Kamera auf dem Armaturenbrett
gefertigt hatte. Der  Bundesgerichtshof hat zwar einerseits festgestellt, dass die
die permanente und anlasslose  Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens aus dem Auto 
heraus mit den datenschutzrechtlichen  Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes 
nicht vereinbar sei. ABER: Die Verwertung von sog. Dashcam-Aufzeichnungen, die ein
Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, können aber dennoch als Beweismittel
im Unfallhaftpflichtprozess zulässig sein. 

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: [https://openjur.de/u/2121277.html ](https://openjur.de/u/2121277.html )

**OLG Zweibrücken: Fehler bei der StVO-Reform 2020 – Bußgelder dennoch zulässig **

Im Zusammenhang mit der Reform der Straßenverkehrsordnung sind die im Jahre 2020
geänderten  und im Bereich der Fahrverbote erheblich verschärften Regeln im Straßenverkehr
nicht in Kraft  getreten, weil im Gesetzgebungsverfahren unter anderem das Zitiergebot
aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3  des Grundgesetzes nicht hinreichend beachtet wurden. 
Nach Auffassung des Pfälzischen  Oberlandesgerichts gelten allerdings stattdessen
die bisherigen Regelungen fort, sodass  Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Bußgeldern
in der bisherigen Höhe nach alter Rechtslage zu  ahnden seien (OLG Zweibrücken, 
Beschluss vom 05.11.2020, Az. 1 OWi 2 Ss Rs 124/20). 

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: [https://openjur.de/u/2309784.html ](https://openjur.de/u/2309784.html )

**OLG Köln: Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter festgeklemmt – Handyverstoß? **

Die Betroffene war wegen einer Geschwindigkeitsübertretung „geblitzt“ worden. Auf
dem Messfoto  war außerdem erkennbar, dass ein Gegenstand zwischen Schulter und 
Ohr eingeklemmt war. Die  Betroffene räumte vor Gericht ein, telefoniert zu haben,
bestritt jedoch, dass Telefon im Sinne der  gesetzlichen Regelung „gehalten“ zu 
haben. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Verurteilung 

der Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO aber dennoch, weil
ein Gegenstand  wie ein Mobiltelefon auch ohne Hände gehalten werden könne, eben
durch das Festklemmen zwischen Schulter und Kopf (OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2020,
Az. 1 RBs 347/20). 

Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: [https://openjur.de/u/2310403.html](https://openjur.de/u/2310403.html)

## Kontakt

**Rechtsanwalt Thomas Behrendt**
Patriotischer Weg 11718057 Rostock

**Tel.: [0381 - 377 932 0](https://www.verkehrsrecht-rostock.de/+493813779320?output_format=md)**

E-Mail: [info@verkehrsrecht-rostock.com](https://www.verkehrsrecht-rostock.de/info@verkehrsrecht-rostock.com?output_format=md)
Fax: 03813779322

**Bürozeiten: Mo. – Fr: 9 – 17 Uhr + nach Vereinbarung

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